Lieferung frei Bordsteinkante - Bedeutung, Definition

Lieferung frei Bordsteinkante
Pakete bringt der zuständige Bote ein der Regel bis zur Haustür. Doch bei einer Anlieferung durch eine Spedition kann die Ware durchaus auf der Straße stehen bleiben. Das gilt dann, wenn eine Lieferung "frei Bordsteinkante" vereinbart ist. Was genau bedeutet dieser Ausdruck? Welche Alternativen gibt es?

 


Der Begriff: Lieferung frei Bordsteinkante

Frei Haus ist eine Lieferung bis zur Wohnungstür. Frei Verwendungsstelle ist die Lieferung bis zu einem vorher genannten Lieferpunkt. In beiden Fällen bringt die Spedition oder der Lieferdienst die Ware bis zum vereinbarten Ort.

Anders ist es bei der Bezeichnung "frei Bordsteinkante". Hierbei handelt es sich tatsächlich um eine Lieferung zur gewünschten Adresse, aber nur bis zum Bürgersteig. Das kann erhebliche Folgen für den Kunden haben und führt in der Praxis immer wieder zu ärgerlichen Missverständnissen.

Wichtig: Die Bezeichnung "frei Bordsteinkante" bedeutet, dass der Lieferant die Ware an der jeweiligen Adresse am ebenen Straßenrand absetzt. Das kann am Bürgersteig vor der Haustür sein, in Einzelfällen jedoch auch vor einem Zubringerweg zum Haus. Gemeint ist tatsächlich der nächste Straßenbereich vor der Adresse. Es findet nach dem Ausladen kein weiterer Transport statt.

In der Praxis bedeutet das: Der Lieferant informiert den Empfänger, dass seine Ware eingetroffen ist. Üblich ist es, dass Privatleute per Handy oder an der Haustür darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die Ware wird jedoch am Straßenrand ausgeladen und dort abgestellt. Konkret geht damit zugleich der Transport in das Gebäude an den Kunden über.

Wichtig: Es handelt sich um eine Frankatur. Das heißt, eine Auszeichnung über die Kostenübernahme. Der Zusatz "frei" bedeutet eine kostenfreie Anlieferung durch den Verkäufer. Das Gegenteil wäre "unfrei". In diesem Fall hat der Käufer den Versand zu tragen. Die Unterscheidung ist neben der Kostenkalkulation bei der rechtlichen Betrachtung von Bedeutung.

Vorteil bei Lieferung frei Bordsteinkante

Liefert ein Verkäufer direkt oder über eine Spedition "frei Bordsteinkante", bedeutet dies eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis für den Lieferanten. Dadurch ist diese Anlieferung in der Regel günstiger. Es kann sich daher nicht nur für den Lieferanten lohnen, auf einen Transport bis ins Gebäude bzw. die Wohnung zu verzichten.

Nachteil bei Lieferung frei Bordsteinkante

Es gibt jedoch einen erheblichen Nachteil für den Empfänger. Denn er muss die Ware nun vom Straßenrand in Eigenregier abtransportieren. Da diese Anlieferungsform vor allem bei sperrigen Gegenständen wie Möbeln, Küchengeräten oder Baustoffen wie Steinen und Parkett üblich ist, hat der Empfänger ein Stück Arbeit vor sich. Außerdem können die Witterungsverhältnisse die Ware möglicherweise beschädigen.

Abholung frei Bordsteinkante

Wie bei der Anlieferung gibt es auch eine Abholung "frei Bordsteinkante". In diesem Fall kehrt sich der Transportweg um. Die Spedition übernimmt nur das Einladen vom Straßenrand in den Lkw und ist nicht für den Transport von den Räumlichkeiten zum Straßenrand zuständig.

Alternativen

Es gibt zwei gängige Alternativen zur Anlieferung bis zur Bordsteinkante. Zum einen können Verkäufer und Käufer "frei Haus" vereinbaren. In diesem Fall lässt der Versender bis zur Haustür liefern. Da dies nicht in allen Fällen optimal ist (bspw. bei schweren Möbeln), gibt es die Möglichkeit der Lieferung "frei Verwendungsstelle". In diesem Fall liefert der Verkäufer bis zum vereinbarten Punkt, auch bis in ein bestimmtes Zimmer.

Rechtliche Betrachtung der Lieferung frei Bordsteinkante

Die Anlieferung ist üblicherweise ein Bestandteil des Kaufvertrages. Im gewerblichen Bereich rechnen viele Kunden mit einer Lieferung, die nur bis zur Bordsteinkante verläuft. Privatkunden sind dagegen häufig irritiert oder wissen mit der Bezeichnung nichts anzufangen. Schlimmer noch: Mitunter rechnen sie nicht damit und haben Ware am Straßenrand stehen, die sie allein nicht bewegen können. Daher kommt es regelmäßig zu Streit mit dem Lieferanten bzw. Verkäufer.

Achtung: Das Risiko für eine Beschädigung oder einen Verlust der Ware geht per Definition bei "frei Bordsteinkante" nach dem Ausladen auf den Käufer über!

Gerichte sehen die Lieferung bis zur Haustür oder ins Gebäude des Käufers als Normalfall an. Rechtlich ist die Einschränkung der Lieferung durch "frei Bordsteinkante" daher nur dann unproblematisch, wenn der Versender seinen Kunden explizit darauf hinweist. Schwierig ist jedoch ein Verkauf, der den Versand und seine Kosten bereits uneingeschränkt beinhaltet. In diesem Fall muss der Kunde davon ausgehen, dass der Transport bis zur Wohnung inklusive ist. Das zeigt auch die aktuelle Rechtsprechung. Der Kunde hat demnach sogar das Recht, die Annahme zu verweigern, wenn die Ware nicht bis in die Wohnung gebracht wird. In diesem Fall entsteht möglicherweise ein neues Konfliktfeld um die Bezahlung und Rücklieferung der Ware.

Daraus ergeben sich zwei Empfehlungen:

  • Versender sollten ihre Kunden explizit und klar erkennbar auf die Beschränkung der Lieferart hinweisen und den Begriff "frei Bordsteinkante" erläutern.
  • Kunden sollten mit der Spedition bei Bedarf einen Weitertransport in die Wohnung vereinbaren. Dabei können ggf. Zusatzkosten entstehen. Wichtiger Nebenaspekt: Erfolgt der weitere Transport durch den Lieferanten ohne bindende Vereinbarung und Bezahlung, also freiwillig, sind Transportschäden nicht abgedeckt.

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