Frankatur bedeutet Freimachung oder Frankierung. Das heißt: Der Begriff bezeichnet einen Hinweis darauf, wer die Transportkosten für Post- oder Warensendungen trägt. Die im Alltag gebräuchlichste Frankatur ist die Briefmarke. Aber auch der mit einer Frankiermaschine aufgedruckte Stempel oder vorgedruckte Antwortumschläge tragen eine Frankatur.
Diese Frankaturarten sind beim Postversand üblich. Im Transportgewerbe kleben die Absender jedoch keine Briefmarken auf die Pakete oder Lieferungen. Hier kommen in der Regel Lieferscheine und Adresslabel zum Einsatz. Für den Transport einer Ware sind in der Logistikbranche andere Auszeichnungen üblich. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen "frei" und "unfrei". Bei einer freien Lieferung zahlt der Versender. Bei einer unfreien Lieferung zahlt der Empfänger die Transportkosten, früher musste er sogar die Ware abholen (lassen). Unter diese beiden Gruppen fallen insbesondere die folgenden Frankaturarten:
Die Frankatur kennzeichnet zunächst nur die Kostenübernahme. Darüber hinaus sind mit den verschiedenen Abstufungen jedoch auch rechtlich relevante Gewährleistungen verknüpft. So folgt aus einer freien Lieferung ein Übertrag des Transportrisikos auf den Empfänger. Kommt es zu einer Beschädigung oder einem Verlust der Ware, haftet nicht mehr der Absender, sondern je nach konkretem Fall die Spedition bzw. der Lieferant. Die Feinheiten des Risikos sowie der Übernahme weiterer Kosten für zum Beispiel Versicherungen oder besondere Transportpapiere sollten beide Vertragspartner daher vorab klären. Häufig sind diese auch in den Liefer- oder Versandbedingungen oder im Kaufvertrag geregelt. In diesem Zusammenhang kommen im nationalen und internationalen Transportgewerbe weitere Kennzeichnungen hinzu: die Incoterms.
Der Begriff Incoterms (International Commercial Terms) ist mit "internationale Handelsklauseln" zu übersetzen. Diese Bezeichnungen folgen einem bestimmten Schema und regeln nicht nur die Kostenübernahme für den Transport, sondern auch die Übergabe des Risikos bzw. der Gefahren.
Das heißt: Durch den Zusatz eines Incoterms vereinbaren Verkäufer und Käufer zusätzlich, wer welches Risiko beim Transport zu tragen hat und wo der jeweilige Übergabepunkt für dieses Transportrisiko ist.
Speziell im internationalen Transportwesen ist es üblich, alle Lieferungen durch Incoterms zu kennzeichnen. Diese sind jedoch explizit mit Zustimmung beider Seiten zu vereinbaren. Üblich ist eine Klausel im Kauf- oder Liefervertrag. Dort sind die entsprechenden Kürzel aufzuführen.
Erforderlich sind die Incoterms, um im Warenverkehr keine Streitigkeiten aufkommen zu lassen. Durch die Vereinbarung klarer Haftungsrisiken wissen beide Vertragspartner genau, wer wann für welche Risiken einstehen muss. Das hat auch rechtliche Folgen. Denn häufig werden Risiken an der Grenze oder beim Warenumschlag abgegeben. Zusätzlich behandeln die Vereinbarungen weitere Aspekte wie Formalitäten (Zoll usw.), das Prüfen der Ware und die Abnahme.
Die Kennzeichnung kommt in erster Linie im internationalen Warenhandel zum Einsatz. Privatkunden kommen damit selten in Berührung. Wenn dies allerdings zum Beispiel bei einem Import von großen oder schweren Waren aus dem Ausland der Fall ist, kommt es häufig zu Irritationen. Sobald Kürzel mit drei Buchstaben bei der Frankatur oder den Lieferkosten ausgewiesen sind, sollten private Kunden deren Bedeutung prüfen. Denn bei einem Kauf gelten diese Lieferbedingungen als vereinbart.
Zu unterscheiden sind vier Gruppen von Incoterms. Diese beschreiben in detaillierten Abkürzungen aus drei Buchstaben jeweils andere Besonderheiten.
Bei den E-Klauseln handelt es sich um Zusätze, die eine Abholung der Ware beinhalten. Sie sind das internationale Pendant zu deutschen Frankaturen wie "frei ab Werk". Die E-Klauseln übertragen die Kosten und das Transportrisiko komplett auf den Käufer. Die Abkürzung ist:
Die F-Klauseln übertragen den größten Teil der Transportkosten und des Risikos auf den Käufer. Üblich ist der Einsatz bei Importware, die der Kunde am Ausgangshafen abholen lassen und "sich selbst zuschicken" lassen muss. Der Verkäufer haftet nur bis zur Übergabe an den sogenannten Frachtführer. Die Abkürzungen sind:
Die C-Klauseln sind das Gegenstück zu den F-Klauseln. Hier schließt der Verkäufer den Frachtvertrag ab und übernimmt den größten Teil der Kosten und des Risikos. Allerdings sind die Übergabepunkte für Kosten und Haftung nicht immer identisch. Daher heißen die C-Klauseln auch Zweipunkteklauseln. Die C-Klauseln sind:
Die D-Klauseln kennzeichnen die Kostenübernahme sowie die Übernahme des Transportrisikos durch den Verkäufer. Diese sogenannten Ankunftsklauseln sind speziell bei Verkäufen an Privatkunden, aber auch im gewerblichen Handel üblich. Typische D-Klauseln sind:
Die folgenden Kürzel sind seit 2010 veraltet, aber teilweise noch in Gebrauch:
Sowohl die Frankatur als auch die Incoterms liefern detailliert Informationen. Sie zeigen an, wer welchen Teil des Transports einer Ware zu zahlen hat und wer welches Risiko trägt. Im nationalen Bereich gegenüber Privatkunden reichen die typischen Frankaturen aus. Im gewerblichen Handel sowie im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind die Incoterms von sehr großer Bedeutung, da sie leicht verständlich auf einem Blick die Zuständigkeiten klären.