Frankatur und Incoterms

Frankatur und Incoterms
Beim Versand von Waren einigen sich Versender und Empfänger in der Regel darauf, wer die Transportkosten übernimmt. Für die entsprechende Kennzeichnung des Kostenausweises gibt es einen Fachbegriff: Frankatur. Was genau ist eine Frankatur, welche Arten gibt es und welche Bedeutung hat diese im Transportgewerbe? Wie hängen die dafür wichtigen Incoterms damit zusammen?
 

Der Begriff Frankatur

Frankatur bedeutet Freimachung oder Frankierung. Das heißt: Der Begriff bezeichnet einen Hinweis darauf, wer die Transportkosten für Post- oder Warensendungen trägt. Die im Alltag gebräuchlichste Frankatur ist die Briefmarke. Aber auch der mit einer Frankiermaschine aufgedruckte Stempel oder vorgedruckte Antwortumschläge tragen eine Frankatur.

Was ist eine Frankatur beim Warentransport?

Diese Frankaturarten sind beim Postversand üblich. Im Transportgewerbe kleben die Absender jedoch keine Briefmarken auf die Pakete oder Lieferungen. Hier kommen in der Regel Lieferscheine und Adresslabel zum Einsatz. Für den Transport einer Ware sind in der Logistikbranche andere Auszeichnungen üblich. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen "frei" und "unfrei". Bei einer freien Lieferung zahlt der Versender. Bei einer unfreien Lieferung zahlt der Empfänger die Transportkosten, früher musste er sogar die Ware abholen (lassen). Unter diese beiden Gruppen fallen insbesondere die folgenden Frankaturarten:

  • Lieferung unfrei
    Erfolgt die Lieferung unfrei, trägt der Empfänger die Kosten. Weitere Vereinbarungen oder die Lieferbedingungen bzw. der Kaufvertrag definieren die Einzelheiten.
  • Lieferung ab Werk
    Diese Bezeichnung bedeutet, dass der Empfänger der Sendung die Ware entweder ab Werk abholen lässt oder die Transportkosten tragen muss. Details sind zu vereinbaren.
  • Lieferung frei Haus
    Eine Lieferung frei Haus beinhaltet den Transport zum Empfänger auf Kosten des Absenders. Ausführliche Informationen zu frei Haus erhalten Sie hier.
  • Lieferung frei Bordsteinkante
    Diese Auszeichnung bedeutet, dass der Lieferant die Ware für den Empfänger kostenfrei liefert, aber am nahesten Straßenrand vor der Haustür abstellt. Ausführliche Informationen zu frei Bordsteinkante erhalten Sie hier.
  • Lieferung frei Verwendungsstelle
    Unter Verwendungsstelle ist eine vom Empfänger zuvor definierte Stelle zu verstehen. Das kann irgendwo im Haus oder auf einem Gelände sein. Der Absender zahlt die Kosten für den Transport bis zu diesem vereinbarten Ort. Ausführliche Informationen zu frei Verwendungsstelle finden Sie hier.

Frankatur regelt mehr als nur die Kosten

Die Frankatur kennzeichnet zunächst nur die Kostenübernahme. Darüber hinaus sind mit den verschiedenen Abstufungen jedoch auch rechtlich relevante Gewährleistungen verknüpft. So folgt aus einer freien Lieferung ein Übertrag des Transportrisikos auf den Empfänger. Kommt es zu einer Beschädigung oder einem Verlust der Ware, haftet nicht mehr der Absender, sondern je nach konkretem Fall die Spedition bzw. der Lieferant. Die Feinheiten des Risikos sowie der Übernahme weiterer Kosten für zum Beispiel Versicherungen oder besondere Transportpapiere sollten beide Vertragspartner daher vorab klären. Häufig sind diese auch in den Liefer- oder Versandbedingungen oder im Kaufvertrag geregelt. In diesem Zusammenhang kommen im nationalen und internationalen Transportgewerbe weitere Kennzeichnungen hinzu: die Incoterms.

Klare Bezeichnungen: Frankatur plus Incoterms

Der Begriff Incoterms (International Commercial Terms) ist mit "internationale Handelsklauseln" zu übersetzen. Diese Bezeichnungen folgen einem bestimmten Schema und regeln nicht nur die Kostenübernahme für den Transport, sondern auch die Übergabe des Risikos bzw. der Gefahren.

Das heißt: Durch den Zusatz eines Incoterms vereinbaren Verkäufer und Käufer zusätzlich, wer welches Risiko beim Transport zu tragen hat und wo der jeweilige Übergabepunkt für dieses Transportrisiko ist.

Speziell im internationalen Transportwesen ist es üblich, alle Lieferungen durch Incoterms zu kennzeichnen. Diese sind jedoch explizit mit Zustimmung beider Seiten zu vereinbaren. Üblich ist eine Klausel im Kauf- oder Liefervertrag. Dort sind die entsprechenden Kürzel aufzuführen.

Erforderlich sind die Incoterms, um im Warenverkehr keine Streitigkeiten aufkommen zu lassen. Durch die Vereinbarung klarer Haftungsrisiken wissen beide Vertragspartner genau, wer wann für welche Risiken einstehen muss. Das hat auch rechtliche Folgen. Denn häufig werden Risiken an der Grenze oder beim Warenumschlag abgegeben. Zusätzlich behandeln die Vereinbarungen weitere Aspekte wie Formalitäten (Zoll usw.), das Prüfen der Ware und die Abnahme.

Die Kennzeichnung kommt in erster Linie im internationalen Warenhandel zum Einsatz. Privatkunden kommen damit selten in Berührung. Wenn dies allerdings zum Beispiel bei einem Import von großen oder schweren Waren aus dem Ausland der Fall ist, kommt es häufig zu Irritationen. Sobald Kürzel mit drei Buchstaben bei der Frankatur oder den Lieferkosten ausgewiesen sind, sollten private Kunden deren Bedeutung prüfen. Denn bei einem Kauf gelten diese Lieferbedingungen als vereinbart.

Die verschiedenen Incoterms und ihre Bedeutungen

Zu unterscheiden sind vier Gruppen von Incoterms. Diese beschreiben in detaillierten Abkürzungen aus drei Buchstaben jeweils andere Besonderheiten.

Incoterms - E-Klauseln

Bei den E-Klauseln handelt es sich um Zusätze, die eine Abholung der Ware beinhalten. Sie sind das internationale Pendant zu deutschen Frankaturen wie "frei ab Werk". Die E-Klauseln übertragen die Kosten und das Transportrisiko komplett auf den Käufer. Die Abkürzung ist:

  • EXW (Ex Works): Der Kunde kümmert sich um die Abholung ab Werk.

Incoterms - F-Klauseln

Die F-Klauseln übertragen den größten Teil der Transportkosten und des Risikos auf den Käufer. Üblich ist der Einsatz bei Importware, die der Kunde am Ausgangshafen abholen lassen und "sich selbst zuschicken" lassen muss. Der Verkäufer haftet nur bis zur Übergabe an den sogenannten Frachtführer. Die Abkürzungen sind:

  • FCA (Free Carrier): Die Lieferung ist bis zum Frachtführer frei und versichert.
  • FAS (Free Alongside Ship): Der Empfänger muss die Ware von der Längsseite des Schiffes abholen und verladen. Er übernimmt auch ab dort Kosten und Risiko.
  • FOB (Free On Board): Der Absender liefert die Ware auf das Schiff. Der Empfänger zahlt für den weiteren Transport.

Incoterms - C-Klauseln

Die C-Klauseln sind das Gegenstück zu den F-Klauseln. Hier schließt der Verkäufer den Frachtvertrag ab und übernimmt den größten Teil der Kosten und des Risikos. Allerdings sind die Übergabepunkte für Kosten und Haftung nicht immer identisch. Daher heißen die C-Klauseln auch Zweipunkteklauseln. Die C-Klauseln sind:

  • CFR (Cost And Freight): Der Absender übernimmt die Kosten für Lieferung der Fracht inklusive Schiffsfracht, nicht aber die Versicherung der Ware.
  • CIF (Cost, Insurance, Freight): Der Absender übernimmt die Kosten für die Lieferung inklusive Schiffsfracht und zusätzlich das Transportrisiko.
  • CPT (Carriage Paid To ...): Der Absender übernimmt die Kosten für die Lieferung bis zu einem definierten Übergabepunkt, überträgt jedoch das Transportrisiko an den Empfänger.
  • CIP (Carriage And Insurance Paid To ...): Der Absender liefert die Ware kostenfrei und versichert bis zu einem genannten Übernahmepunkt.

Incoterms - D-Klauseln

Die D-Klauseln kennzeichnen die Kostenübernahme sowie die Übernahme des Transportrisikos durch den Verkäufer. Diese sogenannten Ankunftsklauseln sind speziell bei Verkäufen an Privatkunden, aber auch im gewerblichen Handel üblich. Typische D-Klauseln sind:

  • DAT (Delivered At Terminal): Der Versender trägt Kosten und Risiken bis zum Entladen an einem Umschlagplatz (Hafen/Flughafen usw.). Ab dort ist der Käufer verantwortlich. Dieses Kürzel ist seit 2010 neu in Gebrauch.
  • DDP (Delivered Duty Paid): Der Absender liefert zum Bestimmungsort, trägt das Risiko und zahlt die Zollgebühren.
  • DAP (Delivered At Place): Diese Klausel ist ebenfalls seit 2010 neu und ersetzt teilweise unter anderem DAF, DES und DEQ. Sie bestimmt einen Übergabepunkt, bis zu dem der Versender Kosten und Risiko trägt.

Die folgenden Kürzel sind seit 2010 veraltet, aber teilweise noch in Gebrauch:

  • DAF (Delivered At Frontier): In diesem Fall liefert der Verkäufer die Ware versichert bis zur Grenze. Von dort muss der Kunde diese abholen lassen und trägt das Risiko.
  • DES (Delivered Ex Ship): Das Kürzel bedeutet, dass die Ware bis zur Ankunft im Hafen bezahlt und versichert ist. Der Empfänger muss seine Lieferung selbst entladen und weitertransportieren lassen.
  • DEQ (Delivered Ex Quay): Dieses Kürzel ist gleichbedeutend mit DES, allerdings ist hier die Ware bereits entladen.
  • DDU (Delivered Duty Unpaid): Der Absender liefert die Ware und versichert diese. Allerdings ist die Lieferung nicht verzollt. Die Zollgebühren muss der Empfänger zahlen.

Frankatur und Incoterms liefern detailliert Transportkosteninfos

Sowohl die Frankatur als auch die Incoterms liefern detailliert Informationen. Sie zeigen an, wer welchen Teil des Transports einer Ware zu zahlen hat und wer welches Risiko trägt. Im nationalen Bereich gegenüber Privatkunden reichen die typischen Frankaturen aus. Im gewerblichen Handel sowie im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind die Incoterms von sehr großer Bedeutung, da sie leicht verständlich auf einem Blick die Zuständigkeiten klären.

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