Welche Bedeutung hat die Fallhöhe für Kartons?

Fallhöhe für Kartons
Kartons müssen beim Transport einiges aushalten. Besonders bei Verladevorgängen kommt es immer wieder zu recht ruppigen Bewegungen. Kartons stoßen gegen spitze Ecken, müssen die Last anderer gepackter Kartons aushalten oder fallen herunter. Um die Beschädigungen der Verpackung zu vermeiden, sind genormte Qualitätstests unabdingbar. Das Prüfen von Berstfestigkeit, Durchstoß-Widerstand, Flachstauchwiderstand und Kantenstauchwiderstand sind typische Verfahren zur Ermittlung der Qualität von Kartonagen. Aus diesen Ergebnissen lassen sich Rückschlüsse ziehen, welche Belastungen ein Karton aushält. Ein Aspekt bleibt dabei jedoch unberücksichtigt: die Fallhöhe. Welchen Einfluss hat diese auf ein Transportgut und wie wird sie definiert?
 

Definition: Was ist die Fallhöhe bei Kartons?

Die Fallhöhe lässt sich in einem genormten Verfahren ermitteln. Daraus lässt sich ableiten, wie Fallhöhe zu definieren ist:

Die Fallhöhe gibt die Höhe an, mit der ein Karton auf den Boden fallen darf, ohne dass der Inhalt beschädigt wird. Zugleich muss der Karton als Verpackung für den weiteren Transport nach dem Aufprall nutzbar sein.

Daraus ergibt sich ein wichtiger Unterschied zu anderen Testverfahren zur Qualitätsermittlung von Pappe. Denn es geht um bereits gefüllte Kartons, also Verpackungen mit Ware. Entsprechend ist die Fallhöhe vom Inhalt abhängig. Je nach Gewicht muss der Karton im Testverfahren aus einer Mindesthöhe herunterfallen, ohne zu bersten. Je schwerer der Karton mit Ware ist, desto niedriger ist die zu testende Fallhöhe. Das ist logisch: Das zunehmende Gewicht steigert beim Fall aus gleicher Höhe die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung. Daher müssen schwere Kartons (bereits) einer geringeren Fallhöhe standhalten als leichte.

Welche Bedeutung hat die Fallhöhe für Kartons als Verpackung?

Beim Transport von Kartons, insbesondere beim Paketversand, hat die Fallhöhe eine praktische Bedeutung. Zum Beispiel muss ein Karton die Behandlung in einem Paketumschlagplatz aushalten. Dort sortieren Maschinen die Pakete nach Zielregionen und die zuständigen Mitarbeiter stapeln die Pakete in Fahrzeuge. Die Vorgehensweise beinhaltet das Werfen und Schieben. Ebenso ist es möglich, dass Kartons herunterfallen. Gleiches gilt beim Packen oder Abräumen von Kartons auf Paletten. Schließlich muss ein Paketbote bei der Zustellung einen Karton nicht nur ins Fahrzeug ein- oder ausladen, sondern auch zur Haustür tragen. Fällt es herunter, muss die Ware geschützt sein. Analog gilt dies auch für andere Transportarten.

Eine zweite Relevanz hat die Fallhöhe für Gefahrgutlieferungen. Durch den Test lässt sich ermitteln, ob die gewählte Verpackung ausreichend ist, um die gut verpackte Ware vor Stößen zu schützen. Ist dies nicht der Fall, droht das Austreten von ätzenden, giftigen, brennbaren oder anderweitig gefährlichen Stoffen. Daher sind beim Transport von gefährlichen Gütern besondere Gefahrgutkartons unabdingbar. Diese sind in verschiedene Risikoklassen eingeteilt und müssen je nach Substanz und Gesamtgewicht Stöße durch das Fallen aus einer bestimmten Höhe aushalten können.

Wie lässt sich die Auswirkung der Fallhöhe messen?

Das Testverfahren für die Auswirkungen der Fallhöhe auf eine im Karton verpackte Ware ist standardisiert. Es ist in der DIN ISO 2248 festgelegt. Es handelt sich um eine Stoßprüfung. Bei dieser befestigt die Testperson einen mit Ware gefüllten Karton unter vorgegebenen klimatischen Laborbedingungen an einer Halterung des sogenannten Falltisches. Dann löst er diese und lässt den Karton auf eine ebene Fläche herunterfallen.

Diesen Test der Stoßfestigkeit bei freiem Fall wiederholt er zehnmal. Je nach Kartonform muss die Verpackung dabei jeweils in einer gewissen Anzahl mit bestimmten Stellen aufkommen. Es gilt: einmal auf eine Ecke, dreimal auf eine Seitenkante und sechsmal auf eine Fläche. Abweichungen sind je nach Kartonform möglich. Die eingestellte Fallhöhe hängt dabei vom Gesamtgewicht ab. Je größer dieses ist, desto geringer ist die Höhe, aus der das Paket unbeschadet herunterfallen muss.

Die angesetzten Fallhöhen sind sehr praxisnah bestimmt. Sie basieren auf der Annahme, dass Kartons mit zunehmendem Gewicht wegen der aufzubringenden Kraft nur noch aus einer geringen Höhe fallen (gelassen werden) können. Es gelten folgende Richtwerte, die sich aus ergonomischen Abläufen beim Stapeln, Verladen und Entladen sowie Tragen von gefüllten Kartons ergeben.

Gewicht des Pakets

Fallhöhe

unter 10 kg

80 cm

10 - 20 kg

60 cm

20 - 30 kg

50 cm

30 - 40 kg

40 cm

40 - 50 kg

30 cm

50 - 70 kg

20 cm

 

Allerdings sind dies nur Richtwerte. Denn es kommt auch auf den Inhalt an. Die Fallhöhe für Kartons mit Flüssigkeiten wie zum Beispiel Weinflaschen oder andere Substanzen beträgt in dem Testverfahren zum Beispiel stets 80 cm.

Bei Kartons mit Gefahrgut sind im Test drei verschiedene Höhen vorgeschrieben:

  • für sehr gefährliche Stoffe (Verpackungsgruppe X) beträgt die Fallhöhe 180 cm,
  • für mittelgefährliche Stoffe (Verpackungsgruppe Y) beträgt die Fallhöhe 120 cm,
  • für wenig gefährliche Stoffe (Verpackungsgruppe Z) beträgt die Fallhöhe 80 cm.

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