Was ist ein Binnenzollamt?

Was ist ein Binnenzollamt?
Zoll. Ein Begriff, der mit Kosten, Bürokratie und Handelshemmnissen verbinden ist. Dennoch haben Zölle und Zollämter eine wichtige Funktion. Sie überwachen die rechtskonforme Ein- und Ausfuhr. Der Zoll ist aber nicht nur auf Grenzzollämter an Staatsgrenzen, Flughäfen oder Seehäfen beschränkt. Vielmehr sind in der ganzen Bundesrepublik Zollämter und Hauptzollämter verteilt. Diese sind unter dem Begriff Binnenzollamt zusammenfassbar und leisten eine wichtige Arbeit, die speziell den Menschen und der Wirtschaft im Hinterland zugute kommt.
 

Was genau ist ein Binnenzollamt?

Ein Binnenzollamt ist ein Zollamt, das keine Grenzzollstelle und kein Ausfuhrzollamt ist. Wesentliches Merkmal ist, dass über die Binnenzollämter keine Waren direkt ein- oder ausgeführt werden.

Es handelt sich um eine Untergliederung des deutschen Zolls. Der Begriff ist geläufig, beim Zoll jedoch nur nachrangig in Verwendung. Vielmehr heißen die Dienststellen Hauptzollamt und Zollamt. In der Bundesrepublik gibt es mehrere Dutzend Hauptzollämter, die eine solche Bezeichnung tragen. Hinzu kommen weitere Zolldienststellen, die zu den Binnenzollämtern gehören.

Alle unter der Bezeichnung zusammengefassten Einrichtungen sind für ihren Einzugsbereich zuständig. Der Zuständigkeitsbereich der Hauptzollämter ist häufig mit aktuellen oder ehemaligen Verwaltungs- oder Regierungsbezirken identisch. Die örtlichen Zollämter sind häufig für einen Landkreis oder mehrere Gemeinden zuständig. Die Datenbank des Zolls gibt Auskunft, über die nächste Dienststelle für ein bestimmtes Anliegen.

Geschichtlicher Wechsel der Bedeutung

Der Begriff basiert auf Binnenzoll. Eine solche Abgabe wird innerhalb eines Staates, einer Staatengemeinschaft oder einer Handelsgemeinschaft beim Warentransport zwischen zwei Staaten oder Regionen erhoben. Typische Binnenzölle sind:

  • Die Abgaben in Deutschland bis ins 19. Jahrhundert, die beim Handel zwischen den deutschen Staaten und Teilstaaten fällig wurden. Erst mit Gründung des Deutschen Zollvereins entfielen diese Abgaben.
  • Abgaben wie Tor-, Brücken und Wegezölle für die Einfuhr von Waren in Städte im Mittelalter.
  • Die Abgaben zwischen den Mitgliedsstaaten in den Anfängen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (heute EU). 1968 ersetzte ein gemeinsamer Zolltarif (GZT) in Form eines innergemeinschaftlichen Freihandelsabkommens diese Binnenzölle.
  • Grundsätzlich alle übergangsweise noch erhobenen Abgaben zwischen zwei Handelspartnern, die bereits eine Vereinbarung zur Zollfreiheit in Form von zum Beispiel eines Handelsabkommens, einer Freihandelszone oder einer Zollunion getroffen haben.

Die erhobenen Aufschläge ziehen die Binnenzollämter ein. Doch diese Bedeutung wird inzwischen mehr und mehr durch eine zweite Bedeutung abgelöst. Diese entspricht dem heutigen deutschen Verständnis von Binnenzollamt: Ein Zollamt, das im Inneren eines Landes liegt und über das keine Waren für die Ein- oder ausfuhr abgewickelt werden.

Welche Aufgaben hat ein Binnenzollamt?

Binnenzollämter sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um Verzollung und grenzüberschreitenden Warenhandel innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs. Sie bieten Antworten und Informationen für Unternehmen und Privatleute. Dabei nehmen Details zur Wareneinfuhr und zur Warenausfuhr sowie den damit verbundenen Zollmodalitäten eine wichtige Rolle ein.

Abgrenzung zu Grenz- und Ausgangszollämtern

Der wesentliche Unterschied zu Grenz- und Ausgangszollämtern liegt in der Behandlung der Sendungen. Binnenzollämter leisten alle Vorbereitungen und Formalitäten, um Waren auszuführen oder nach der Einfuhr zolltechnisch zu behandeln. Die eigentliche Bereitstellung zur Ausfuhr oder nach der Einfuhr erfolgt aber juristisch und technisch durch eine Grenzzollstelle. Dort wird die Ware bei Bedarf geprüft.

Konkret bedeutet dies:

  • Das Binnenzollamt ist eine Ausfuhrstelle, die den Export vorbereitet.
  • Das Binnenzollamt ist eine Einfuhrstelle/Bestimmungsstelle, die den Import abschließt.
  • Das Grenzzollamt ist eine Ausgangszollstelle, die den tatsächlichen Export durchführt.
  • Das Grenzzollamt ist eine Eingangszollstelle, die den tatsächlichen Import durchführt.

Die Binnenzollämter sind also lediglich mit der Abwicklung des Dokumentenverlaufs beauftragt. Sie unterstützen nur die Ein- und Ausfuhr von Waren, sie führen diese nicht selbst durch. Wichtig ist außerdem eine Einschränkung: Nicht alle Waren können von diesen nachgeordneten Dienststellen bearbeitet werden. Spezielle Lieferungen können der Verantwortung von benannten Zolldienststellen unterliegen. In solchen Fällen müssen sich ausführende und einführende Unternehmen oder Personen an diese Einrichtungen wenden.

Binnenzollämter und ihre Leistungen

Aus der nicht immer leicht zu verstehenden Unterscheidung von Einfuhr und Eingang sowie Ausfuhr und Ausgang resultieren unterschiedliche Aufgaben und Leistungen der Dienststellen. Die Binnenzollämter sind Ansprechpartner rund um das Verfahren. Die Ausgangs- und Eingangszollämter sind für den Umschlag an der Grenze zuständig. Daraus leiten sich für ein Binnenzollamt folgende Leistungen ab:

  • Beratung und Information rund um den grenzüberschreienden Warenhandel.
  • Vorbereitung von Sendungen durch Deklaration für den Export (Anmeldung).
  • Vorabfertigung im zweistufigen Zollverfahren zur Weiterleitung an die Ausgangszollstelle, das ab einem Warenwert von 3.000 Euro vorgeschrieben ist.
  • Abschluss der Wareneinfuhr durch Aushändigen von Waren.
  • Vorübergehende Verwahrung von Gütern bis zur Aushändigung an den Empfänger oder Weiterleitung an die Ausgangszollstelle.
  • Das Erheben von Gebühren beim Ein- und Ausführen von Waren.
  • Je nach Dienststelle: Abfertigung von Briefpost.

Nicht zu den Aufgaben zählen dagegen grundsätzlich das Prüfen der Ware gemäß Zollbestimmungen sowie die Bestätigung über die Ein- und Ausfuhr.

Viele Vorteile

Vereinfacht gesagt ist das Binnenzollamt der verlängerte Arm für den Zoll in die Regionen hinein. Das hat in der Praxis viele Vorteile. Denn diese Dienststellen erlauben es beispielsweise, Waren in der Nähe des eigenen Wohnortes für den internationalen Versand vorzubereiten und vom Zoll bearbeiten zu lassen. Von dort wird die Ware zu einer Ausgangszollstelle geschickt, die für die Ausfuhr der Ware verantwortlich ist. Ohne diese Leistung müsste der Versender bis zu einem Grenzzollamt fahren und dort alle Formalitäten erledigen. Ebenso ist es bei der Einfuhr ein Vorteil: Eine Ware wird in der Eingangszollstelle geprüft und bearbeitet. Von dort geht sie an die Binnenzollstelle. Der Empfänger erhält dort seine Ware und kann vor Ort ggf. ein fälliges Entgelt entrichten. Auch hier gilt: Ohne diese Leistung wäre ein Fahrt zur Eingangszollstelle notwendig. Diese kann jedoch je nach Importweg sehr weit entfernt liegen zum Beispiel an der Grenze zur Schweiz, am Flughafen in Frankfurt oder am Hafen in Hamburg.

Tipp: Stabile Kartons für eine sichere Verzollung

Binnenzollämter erleichtern den internationalen Warenhandel sowie private Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland. Der Abschluss von Einfuhren und die Vorbereitungen von Ausfuhren sowie die Bereitstellung von Dokumenten und Informationen sind große Vorteile. Allerdings sollten Versender Ihre Ware nicht nur ordnungsgemäß deklarieren, sondern auch sicher verpacken. Denn zusätzlich zum Transportweg müssen die Kartons auch eine Überprüfung des Zolls überstehen. Dazu ist es sinnvoll, die Ware in robusten und qualitativ hochwertigen Kartons sicher zu verpacken. Eine große Auswahl an Versandkartons in allen gängigen Größen finden Sie bei uns im Online-Shop. Überzeigen Sie sich von unserem attraktiven Angebot mit einem erstklassigen Preis-Leistungs-Verhältnis.

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