Warenursprung und Präferenzen

Warenursprung und Präferenzen beim Transport
Handel und Warentransport sind nicht an Grenzen gebunden. Der internationale Handel folgt jedoch besonderen Gesetzgebungen. So unterliegt jede Ware grundsätzlich staatlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Um nicht jede Lieferung kompliziert zu verzollen und prüfen zu müssen, können Staaten besondere Vereinbarungen treffen. In diesem Fall sind Warenursprung und Präfenzen wesentliche Aspekte, die den Fluss der Ware bestimmen und beim Zoll zu unterschiedlichen Behandlungen führen können. Beispiele sind Zollfreiheit oder verringerte Zollgebühren. Was genau ist der Warenursprung und was sind Präfenzen? Wie wirken diese auf den grenzüberschreitenden Handel?
 

Was ist der Warenursprung?

Für zwischenstaatliche Handelsvereinbarungen ist der Warenursprung von besonderer Bedeutung. Stammt eine Lieferung ursprünglich und zweifelsfrei aus einem Land, mit dem ein Staat ein Abkommen hat, kann es bestimmten Vorzügen bei der Einfuhr unterliegen. Allerdings ist die Feststellung nicht immer ganz leicht, da häufig viele Bestandteile in ein Produkt einfließen.

Beispiele für den Warenursprung

Grundsätzlich gilt: Der Warenursprung ist immer das Land, in dem eine Ware erzeugt oder maßgeblich produziert ist. So ist Olivenöl aus Italien relativ klar zu definieren. Es handelt sich um ein Produkt, das dort aus angebauten Oliven gewonnen wird. Bei einem Auto ist die Zuordnung schon schwieriger. Daher gilt bei aus Einzelteilen produzierten Waren: Es gilt das Land als Ursprungsland, in dem das Produkt maßgeblich geändert oder verarbeitet wurde. Im Falle eines Pkws können beispielsweise der Motor und die Technik aus einem Land und die Karosserie aus einem anderen Land stammen, während der Zusammenbau in einem weiteren Land stattfindet. In solchen Fällen gilt der Staat als Ursprungsland, in dem das Endprodukt angefertigt ist, hier also: Das Auto zusammengebaut wurde.

Wichtig: Gütesiegel wie Made in Germany sind kein rechtlich verbindliches Indiz für einen Warenursprung!

Unterscheidung: nichtpräferenzieller und präferenzieller Ursprung

Es gibt jedoch eine wichtige Unterscheidung bei der Bestimmung eines Ursprungslandes. Grundsätzlich gilt für alle Waren ein nichtpräferenzieller Ursprung, der auch handelspolitischer Ursprung genannt wird. Dieser Ursprung ist durch Dokumente nachzuweisen. In Deutschland bieten unter anderem die regionalen IHK einen solchen Service mit ihren Ursprungszeugnissen an.

Die Waren mit einem nichtpräferenziellen Ursprung unterliegen den ganz normalen Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Davon zu unterscheiden sind Waren mit präferenziellem Ursprung.

Was sind Präferenzen?

Präferenzen beruhen auf Zollvereinbarungen zwischen zwei Staaten. Waren mit einer präferenziellen Herkunft stammen folglich gesichert aus einem der beiden Vertragspartnerstaaten. Entsprechende Waren genießen bei der Zollabfertigung Vorzüge. Häufig besteht eine Zollfreiheit oder ein vergünstigter Einfuhrzoll. Welche konkreten Vorzüge sich aus dem sogenannten Freihandelsabkommen ergeben, definieren die Staaten in ihrer Vereinbarung. In der Regel existieren Waren- oder Warengruppenlisten, für die bestimmte Vorteile bei der Einfuhr gelten.

Definition: Präferenzen bezeichnen Vorteile bei der Einfuhr von Waren in ein Land. Diese Vorteile basieren auf interstaatlichen Vereinbarungen und betreffen insbesondere den Zoll. Voraussetzung ist, dass es sich um Waren mit einem gesicherten, präferenziellen Ursprung handelt.

Präferenzen sind jedoch kein Automatismus und beruhen auf Freiwilligkeit. Der Lieferant muss diese also aktiv nutzen. In der Praxis bieten sie jedoch so große Vorteile, dass für entsprechende Waren die Zollvorteile in Anspruch genommen werden. Dazu sind Dokumente erforderlich, die eine Herkunft aus dem Partnerland belegen. In der EU können Lieferanten dazu zum Beispiel die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nutzen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Warenverkehrsbescheinigungen.

Die Lieferantenerklärung

Innerhalb der Europäischen Union ist die Lieferantenerklärung Basis für die Bestimmung der präferenziellen Herkunft einer Ware. Es handelt sich um eine Art vereinfachte Warenverkehrsbescheinigung, die der Lieferant ausfüllt. Dieser übernimmt die Gewähr und Haftung, dass es sich gemäß der Ursprungsfeststellung um Ware aus der Europäischen Union handelt. Auf Basis der Lieferantenerklärung kann bei Bedarf eine Behörde weitere erforderliche Dokumente ausfertigen.

Zollfreie Behandlung nur mit Präferenz

Erst die Kombination aus Warenursprung und Präferenz ergibt einen Vorteil bei der Ein- und Ausfuhr. Die zollfreie Behandlung von Waren ist nur möglich, wenn

  • diese im Herkunftsland ihren Ursprung haben und
  • zwischen Herkunftsland und Zielland ein Präferenz- bzw. Handelsabkommen zu diesen Waren besteht.

Ob und welche Abkommen zwischen zwei Ländern bzw. der Europäischen Union und einem Staat existieren, können Sie ganz einfach beim Zoll abfragen. Dieser stellt eine übersichtliche Maske auf der Webseite zu Warenursprung und Präferenzen zur Verfügung.

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