Info: Bei der Bezeichnung handelt es sich um eine Frankatur. Diese kennzeichnet die Übernahme von Transportkosten. Der Zusatz "frei" beinhaltet, dass die Versandkosten der Verkäufer trägt. Bei "unfrei" käme der Käufer für die Kosten bis zum vereinbarten Ort auf.
Während "frei Haus" und "frei Bordsteinkante" für jede Adresse sehr genau definiert sind, ist dies bei "frei Verwendungsstelle" anders. Der Begriff beinhaltet die Lieferung an einen vorher zu vereinbarenden Übergabepunkt. Das heißt, die Lieferung erfolgt nicht nur bis zur Wohnung oder einer gewerblichen Adresse, sondern schließt den Transport zu einer ganz konkreten Stelle ein. Deutlich wird dies anhand von einigen Beispielen:
Es wird deutlich: Die Verwendungsstelle kennzeichnet den tatsächlichen Ort, an dem der Empfänger die Ware nutzen möchte. Daher muss dieser Ort exakt bestimmt sein. Anders als bei einer Anlieferung bis zur Haustür sorgt der Lieferant also dafür, dass die Ware am konkreten Bestimmungsort ankommt.
Der Vorteil beim Käufer liegt auf der Hand. Er erhält die Ware exakt dort, wo er sie benötigt und muss nicht selbst Hand anlegen. Da diese Lieferform fast ausschließlich bei schweren oder sperrigen Waren genutzt wird, entfällt ein mühsamer Weitertransport. Zudem sind Transportschäden bis zum vereinbarten Ablagepunkt versichert.
Nachteilig für den Kunden sind der Preis und die Lieferdauer. Da der Versender bzw. die Spedition zum Ausliefern Mannkraft oder Zusatzgerät benötigt, kann es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen. Außerdem steigt der Preis für die Anlieferung, was in diesem Fall in den Gesamtpreis einfließt. Denn der Lieferant hat einen deutlichen Mehraufwand gegenüber einer Anlieferung "frei Haus" oder "frei Bordsteinkante".
Wie die Anlieferung ist auch die Abholung "frei Verwendungsstelle" an den vorher definierten Übergabepunkt gebunden. Kommt es also zur Rücklieferung oder einer Abholung gilt ebenfalls eine vereinbarte Stelle.