Die Bezeichnung "frei Haus" ist eine Frankatur. Diese klärt über die Kostenübernahme auf. Der Begriff beschreibt bei einer Lieferung, dass der Verkäufer für den Transport aufkommt. Der Zusatz "frei" erklärt, dass der Empfänger nichts bezahlen muss. "Haus" beschreibt den Ablageort, die Lieferadresse. Das heißt: Bei dieser Bezeichnung trägt der Verkäufer alle anfallenden zusätzlichen Gebühren und Kosten für die Lieferung zur vereinbarten Adresse. Das Gegenteil dieser Frankatur wäre "unfrei". In diesem Fall trägt der Empfänger die Transportkosten.
Ganz wichtig: Der Begriff "frei Haus" ist nicht gesetzlich definiert. Im Streitfall klären Gerichte daher, was dieser umfassen muss. Dabei kommt es nicht nur auf das allgemeine Verständnis an, dass es sich um eine für den Empfänger kostenfreie Lieferung handelt. Vielmehr spielen auch die Vertragsbedingungen bzw. Lieferbedingungen des Absenders in die Klärung von Streitfällen hinein.
Relativ eindeutig ist lediglich, dass die Kosten für den Transport beim Verkäufer liegen. Darüber hinaus ist jedoch nicht abschließend geklärt, bis wohin die Ware zu bringen ist. Üblicherweise ist davon auszugehen, dass "frei Haus" bis zur Haustür bedeutet. Das schließt das Abladen und das Absetzen an der Haustür ein. Allerdings fällt nicht der Weitertransport bis zur Wohnungstür (zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern) oder das Platzieren in einem Gebäude darunter. Speziell bei sperrigen und schweren Waren kann das für den Empfänger ähnlich wie bei einer Lieferung "frei Bordsteinkante" zum Problem werden. Eine gute Alternative in solchen Fällen ist eine Vereinbarung über eine Lieferung "frei Verwendungsstelle". Denn diese beinhaltet das Absetzen an einem bestimmten, gewünschten Punkt.
Der Versandzusatz "frei Haus" ist ein guter Kompromiss und weit verbreitet. Der Absender bzw. Lieferant setzt die Ware kundenfreundlich an der Haustür ab bzw. übergibt sie dort. Das spart Zeit und Kosten. Der Kunde hingegen kann in den meisten Fällen die Ware eigenständig nach Wunsch nutzen und freut sich über die kostenlose Anlieferung.
Handelt es sich um schwere oder sperrige Waren, bedeutet dies jedoch sowohl für den Lieferanten als auch für den Empfänger einen Kraftakt. Der Lieferant würde gern nur an der Straße abstellen und der Empfänger gern die Ware bis zu einer gewünschten Stelle getragen haben. Der Empfänger hätte die Lieferung jedoch gern zu einem bestimmten Platz gebracht. Darüber hinaus ergeben sich ggf. rechtliche Probleme durch die Weitergabe des Transportrisikos (siehe unten).
Hin und wieder kommt es zu einer Warenabholung "frei Haus". Im Prinzip kehrt sich hier nur der Transportweg um. Die Kosten trägt der Abholer. Der abgebende Partner stellt die Ware ab Haustür zur Verfügung. Sinnvoll ist es, bei schweren oder sehr großen Waren den Übergabepunkt genau zu klären.
Ein wichtiger Punkt bei der Lieferung "frei Haus" ist die Übernahme des Transportrisikos. Während der Versender zwar die Kosten trägt, übernimmt er nicht zwingend auch das Risiko bei Beschädigung und Verlust. Dieses geht ab Auslieferung nach allgemeiner Rechtsauffassung an den Empfänger über.
Was heißt das konkret? Kommt es beim Transport zu einem Schaden an der Ware, haftet ab Versand nicht mehr der Verkäufer. Da der Empfänger das Risiko trägt, muss dieser sich nun an den Lieferanten wenden. Allerdings sehen die Gerichte den Gerichtsstand am Sitz des Empfängers. Zuständig ist im Streitfall die heimische Justiz am Wohnort des Adressaten.
Durch die Verlagerung des Transportrisikos gibt es unter Umständen eine Haftungslücke. Denn Transportunternehmen begrenzen in ihren Geschäftsbedingungen in der Regel die Deckungssumme für Schäden (Ausnahme ggf. Fahrlässigkeit). Je nach Wert der Ware kann bei einer beschädigten oder verlorenen Lieferung "frei Haus" die Übergabe des Transportrisikos an den Empfänger für diesen daher durchaus nachteilig sein.
"Frei Haus" ist eine beliebte Frankatur. Es gibt je nach Warenart jedoch Alternativen, die im individuellen Fall eine bessere Wahl sein können: