Wie der Export unterliegt der Import von Waren in der Bundesrepublik klaren Regelungen. Dazu gehören unter anderem eine Reihe von Zollbestimmungen, Dokumentverpflichtungen und auch Handelsbeschränkungen. In diesem Artikel bieten wir einen kurzen Überblick, welche Aspekte beim Import von Waren nach Deutschland zu beachten sind.
Was ist Import?
Der Begriff Import geht auf das Lateinische Verb portare zurück, das mit tragen zu übersetzen ist. Importieren bedeutet entsprechend hineintragen. Import beschreibt somit den Vorgang, Waren nach Deutschland einzuführen.
Zu unterscheiden ist der Vorgang nach Herkunftsländern. Während Lieferungen aus der EU in der Praxis nahezu wie Inlandslieferungen behandelt werden, ist das bei Waren aus Nicht-EU-Ländern anders. Hier greifen spezielle Zollregelungen und Beschränkungen, die sich je nach Herkunftsland bzw. Lieferland, Exporteur, Importeur und Warenart unterscheiden können. So kann zum Beispiel ein Handelsembargo oder Teilembargo gelten, das die Einfuhr aus bestimmten Ländern verbietet, oder für verschiedene Waren eine Sondergenehmigung erforderlich sein bzw. die Einfuhr auf besonderen Voraussetzungen oder Maximalmengen fußen. Das betrifft unter anderem Waffen, Textilien und einige Metallprodukte sowie Lebensmittel. Solche Beschränkungen können temporär oder dauerhaft gelten. Entsprechende Auskünfte erteilen das zuständige Ministerium sowie Organisationen wie Handelskammern und Behörden wie der Zoll.
Wer darf unter welchen Voraussetzungen importieren?
Grundsätzlich darf jeder Einwohner Waren importieren. Allerdings sind Voraussetzungen zu erfüllen. So muss die Person ein passendes Gewerbe angemeldet haben und außerdem eine EORI-Nummer bzw. Zollnummer beantragt haben. Diese ist bei allen Einfuhren anzugeben und lässt eine Zuordnung zum Importeur zu. Eine besondere Zusatzvoraussetzung gilt für Nicht-EU-Bürger. Diese müssen für ein Importgeschäft zusätzlich über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Außerdem muss ihr Status ein Gewerbe zulassen.
Dokumente, Zoll, Steuern: Wie läuft ein Import ab?
Die Einfuhr von Waren kann relativ komplexe Aspekte beinhalten. Von den benötigten Dokumenten über Steuern bis zur Zollabwicklung ist eine Reihe von Punkten zu beachten. Je nach Warenart und Herkunftsland kann die Abwicklung aufwendig oder zeitintensiv sein, zum Teil ist sie auch teuer. Hinzu kommen Vereinbarungen zwischen den Handelspartnern und ggf. den beauftragten Transportunternehmen. Diese beinhalten insbesondere die Liefer- und Zahlungsbedingungen (Incoterms, Akkreditiv). Übrigens: Auch Lieferungen auf dem Postweg, die aus Nicht-EU-Staaten kommen, müssen durch den Zoll.
Benötigte Dokumente
Für den Import von Waren sind Dokumente erforderlich, aus denen alle relevanten Daten hervorgehen. Dazu zählen die folgenden Schriftstücke.
- Elektronische Einfuhranmeldung bzw. Zollanmeldung: Wie beim Export müssen deutsche Warenhändler eine Meldung über das ATLAS (automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) oder die IZA (Internet-Zollanmeldung-Einfuhr) abgeben. Dieses digitale Dokument soll dazu beitragen, den Import besser zu erfassen und zu überwachen. Eine Ausnahme ist die Wareneinfuhr mit einem Wert von unter 1.000 Euro und unter einer Tonne Gewicht. In diesem Fall greift ein vereinfachtes Meldeverfahren. Details zu den aktuellen Voraussetzungen sind beim Zoll zu erfragen.
- Handelsrechnung: Analog zur Ausfuhr ist beim Import ebenfalls eine Handelsrechnung erforderlich. Diese gleicht im Kern einer ordentlichen Rechnung, die aber nur pro forma ausgestellt wird. Sie soll dazu beitragen, die steuerlichen Daten besser zu erfassen. Unter anderem ist so der Verzicht auf Umsatzsteuer möglich. Zugleich trägt die Handelsrechnung dazu bei, einen Umsatzsteuerbetrug zu erschweren. Außerdem ist die Kontrolle der Lieferung einfacher.
- Zollwertanmeldung: Handelt es sich im einen Import aus einem Nicht-EU-Staat und beträgt der Wert der Ware mehr als 20.000 Euro, muss der Importeur für die Lieferung eine Zollwertanmeldung vornehmen.
- Ursprungszeugnisse und Herkunftserklärungen: Je nach Warenart können Ursprungszeugnisse oder Herkunftserklärungen erforderlich sein. Diese Dokumente können je nach Exportland zu geringeren Steuern bzw. Zollgebühren führen oder vorgeschrieben sein.
- Genehmigungen und Kontrollmeldungen: Bestimmte Warenarten erfordern zusätzliche Genehmigungen oder Kontrollmeldungen. Das betrifft auch Wareneingangsbescheinigungen oder Erklärungen zum endgültigen Verbleib bei Handelsgütern wie Waffen, Rüstungsartikeln, radioaktivem Material oder bestimmten Hochleistungsmaschinen.
- Übereinstimmung mit den EU-Normen: Bei der Einfuhr müssen die Waren den EU-Normen entsprechen. Sonst dürfen sie nicht in den Handel gelangen. Das gilt insbesondere für Güter, die für den Endverbrauchermarkt bestimmt sind. Das Einhalten solcher Normen ist unter anderem durch Symbole wie das CE-Zeichen nachvollziehbar. Allerdings ist der Importeur dafür verantwortlich, dass diese Kennungen nicht manipuliert wurden und die Produkte tatsächlich die geforderten Standards erfüllen.
- Meldung für die Intrahandelsstatistik: Lieferungen aus dem EU-Ausland muss der Importeur für die Intrahandelsstatistik melden. Mit dieser Meldung solle die Handelsabläufe innerhalb der EU erfasst werden. Die Meldung ist jedoch für das Unternehmen erst ab einem gewissen importierten Warenwert pro Jahr verpflichtend.
Zollgebühren und Steuern
Der Handel innerhalb der EU ist zollfrei. Wird Ware aus einem Drittland eingeführt, gilt der TARIC (integrierter Zolltarif der Europäischen Union). Das heißt, die Zölle sind in jedem Land der EU gleich. Mehr noch: Wird die eingeführte und bereits vom Zoll behandelte Ware über eine Binnengrenze transportiert, gilt sie als Lieferung aus einem EU-Land.
Die Abwicklung beim Zoll ist somit nur für alle Lieferungen aus Nicht-EU-Staaten erforderlich. Dabei kommt es zu einem intensiven Prüfen der Ware, ihres Wertes, der Menge bzw. des Gewichts und der erforderlichen Dokumente. Außerdem fallen für verschiedene Warenarten nicht nur Zollgebühren, sondern auch Steuern an. Alle Steuern und Gebühren werden direkt bei der Einfuhr fällig. Der Zoll zieht diese ein.
- Zollgebühren: Der Importeur muss Gebühren für die Einfuhr zahlen. Diese richten sich nach Warenart, -menge und -wert. Aktuelle Sätze sind beim Zoll über verschiedene Tools wie EZT online oder TARIC abzufragen.
- Ermäßigte Zollgebühren: Besteht ein Präferenzabkommen bzw. ein Handelsvertrag mit dem exportierendem Land und ist der Lieferung ein Ursprungs- bzw. Herkunftsnachweis für die Ware für das Exportland beigelegt, kann es ermäßigte Zollgebühren geben. Häufig liefen die Ersparnisse bei 50 Prozent, teilweise entfallen die Gebühren ganz. Informationen sind online in der Datenbank WuP recherchierbar. Allerdings sind bestimmte Dokumente erforderlich, um die Begünstigung wahrnehmen zu können. Dazu zählen EUR.1 sowie die speziellen Varianten EUR.MED (Mittelmeerländer) und A.TR (Türkei).
- Strafzölle: Das Gegenteil ist der Fall, wenn die Regierung zum Ausgleich der Marktchancen oder aus politischen Gründen Strafzölle gegen das Exportland verhängt hat. In diesem Fall muss der Importeur mit zusätzlichen Gebühren rechnen.
- Sonderzölle: Für einige Warenarten wie zum Beispiel bestimmte landwirtschaftliche Waren gibt es Sonderzölle. Diese muss der Importeur ebenfalls bei der Wareneinfuhr zahlen.
- Einfuhrumsatzsteuer: Für die Warenlieferung selbst berechnet der Exporteur dem Importeur häufig keine Umsatzsteuer. Grundlage sind internationale Vereinbarungen, nach denen der Importeur die Umsatzsteuer im Heimatland abführt. Damit der Importeur nicht besser gestellt ist als ein Käufer von Inlandswaren und der Staat an die gesetzlich vorgesehene Umsatzsteuer kommt, fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an. Diese entspricht der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Berechnung erfolgt allerdings auf Basis des kompletten Lieferwerts inklusive Versicherungs- und Transportkosten bis zum Eintritt in das EU-Gebiet.
- Verbrauchssteuern: Einige Güter unterliegen besonderen Verbrauchssteuern. Dazu gehören unter anderem Benzin, Mineralöl, Tabakwaren, Kaffee und Alkohol.