Beim Transport von Gütern aller Art bestimmen Gewicht und Volumen die erforderliche Ladefläche im Transportmittel. Ein Lkw-Anhänger zum Beispiel hat nur eine gewisse Breite, Länge und Höhe. Die Größe mit den maximalen Abmessungen bestimmt zum einen das Volumen, das die Ladung maximal haben darf. Zum anderen ist jeder Lkw oder jedes Transportmittel nur bis zu einem bestimmten Gesamtgewicht zugelassen. Daraus ergibt sich ein maximales Gewicht der Ladung.
Aus beiden Komponenten, Volumen und Gewicht, leitet der Anbieter die Kosten für den Transport ab. Gemeinsam mit weiteren Komponenten wie zurückzulegende Kilometer, besondere Behandlung, Ladezeiten, Lohnkosten usw. ergibt sich daraus ein Gesamtpreis für das Angebot.
Besonderheiten gibt es bei allen Transportmitteln. In der Seeschifffahrt zum Beispiel kommen fast ausschließlich Container zum Einsatz. Dabei spielt das Gewicht eine untergeordnete Rolle, sofern es die maximale Traglast der Container nicht überschreitet. Wichtiger ist hierbei das Volumen. Denn die Ware muss in den Container passen.
Volumen und Gewicht sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der Transportmittel eine wichtige Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Transportkosten. Ziel ist es, eine optimale Nutzung der Ladekapazitäten zu gewährleisten. Denn in diesem Fall kann das Unternehmen seine Ressourcen perfekt einsetzen und einen maximalen Profit erwirtschaften. Dabei spielt der Begriff frachtpflichtiges Gewicht eine herausgehobene Bedeutung.
Definition: Unter dem Begriff frachtpflichtiges Gewicht ist das Gesamtgewicht einer Gütersendung zu verstehen, auf dessen Grundlage das Unternehmen die Transportkosten berechnet.
Das Gesamtgewicht ist jedoch nicht immer zwangsläufig das tatsächliche Gewicht der zu transportierenden Güter. Vielmehr spielt das Volumen mit hinein und kann einen wesentlichen Einfluss auf das frachtpflichtige Gewicht haben. Dazu ist es erforderlich, zwischen drei wichtigen Bezeichnungen zu unterscheiden: frachtpflichtiges Gewicht, Wiegegewicht und Volumengewicht.
Das frachtpflichtige Gewicht entspricht entweder dem Wiegegewicht oder dem Volumengewicht. Es ist also vereinfacht gesagt je nach Fall mit einem davon identisch. Das Transportunternehmen berechnet dabei stets den höheren Wert für die Transportkosten. Doch worin unterscheiden sich Wiegegewicht und Volumengewicht?
Das Wiegegewicht ist das Gewicht, was die Güter insgesamt auf die Waage bringen. Es handelt sich um die Masse in Kilogramm bzw. Tonnen. Etwas komplizierter ist die Berechnung des Volumengewichts. Denn dabei spielt nicht das tatsächliche Gewicht eine Rolle, sondern das Volumen der Güter in Bezug zur Ladekapazität des Transportmittels.
Der Unterschied wird anhand eines Beispiels deutlich. Eine Palette mit Eisenteilen wiegt 500 Kilogramm. Diese Palette nimmt einen kleinen Teil des Laderaums ein, hat aber ein erhebliches Wiegegewicht. Das gleiche Gewicht kann bei einer anderen Güterart deutlich mehr Platz beanspruchen. Wenn zum Beispiel 500 Kilogramm Dekorationsgegenstände verpackt werden, sind dazu mehr Paletten erforderlich - zum Beispiel vier. Das Volumen der Güter nimmt also den vierfachen Platz ein.
Hinzu kommt jedoch ein weiterer Faktor, der je nach Transportart und Transportmittel und sogar Transportanbieter unterschiedlich sein kann. Dieser richtet sich grob nach dem vorhandenen Laderaum und dem zulässigen Gesamtgewicht der Ladung. Daraus leitet sich das Volumengewicht ab. Es gilt folgende Formel:
(Länge x Breite x Höhe der Ware):festgelegter Wert = Volumengewicht in kg
Je nach Warenart und Transportmittel kann die Höhe irrelevant sein. Entscheidend ist der jeweilige Wert, der für die Formel festgelegt ist. Dabei handelt es sich um den Divisor in der Formel. Diesen definiert grundsätzlich jeder Anbieter selbst. Die Berechnungsmodelle können also erheblich abweichen und einen Vergleich erschweren. Hinzu kommen die vom Transportmittel abhängigen Besonderheiten. Bei Seefracht zum Beispiel wird ein Kubikmeter Güter immer mit einer Tonne berechnet. Das gilt selbst dann, wenn das tatsächliche Gewicht geringer ist.
Allerdings gibt es standardisierte Werte, nach denen das Volumengewicht zu berechnen ist.
Entscheidend bei der Ermittlung des frachtpflichtigen Gewichts ist daher, dass stets der höhere Wert gilt: Entweder das Wiegegewicht oder das Volumengewicht. Das frachtpflichtige Gewicht ist mit diesem höheren Wert identisch und ist damit die Grundlage für die weitere Berechnung der Transportkosten.