EORI-Nummer: Pflicht für den Warenexport
Was ist die EORI?
EORI ist eine Abkürzung für Economic Operators' Registration And Identification System. Dahinter verbirgt sich ein Register, in das sich Unternehmen und Privatleute eintragen können. Auf diese Weise sind sie als Wirtschaftsbeteiligte für den Zoll klar identifizierbar. In den meisten Fällen des grenzüberschreitenden Handels ist die Angabe der EORI Pflicht.
Jede Kennung ist einmalig und ermöglicht eine klare Zuordnung zu einer Person oder ein Unternehmen. Sie folgt einem klaren System:
- Vorangestellt sind zwei Buchstaben als Landeskennung. In Deutschland ist dies DE.
- Es folgen bis zu 15 Ziffern.
Jede deutsche EORI hat also 17 Stellen. Dabei ist zu beachten, dass es eine gewisse Ähnlichkeit mit der kürzeren Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie weiteren Codes gibt.
Internationaler Handel: Fast jeder benötigt eine EORI-Nummer
Bevor ein Unternehmen oder ein Kaufmann Waren ins Ausland schickt oder von dort bezieht, benötigt er grundsätzlich eine EORI-Nummer. Das heißt: Jeder international tätige Händler benötigt eine solche individuelle Kennung. Es gibt nur wenige Ausnahmen:
- Untergliederungen eines Unternehmens, die über keine eigene Rechtsform verfügen, erhalten keine eigene EORI. In diesem Fall gilt die Kennung der Muttergesellschaft, da nur rechtsfähige natürlich oder juristische Person eine Nummer erhalten können.
- Privatpersonen benötigen keine solche Kennung, wenn sie weniger als zehn Zollanmeldungen im Jahr ausfertigen.
- Privatpersonen benötigen keine solche Kennung, wenn sie ihre Zollanmeldungen über einen Paketdienstleister oder andere Logistikunternehmen erstellen lassen.
Nicht unter die Ausnahmen fallen genehmigungspflichtige Warensendungen. In diesem Fall muss der Ein- bzw. Ausführende zuvor eine EORI beantragen. Das gilt auch für Privatpersonen.
Wann ist die EORI beim Zoll erforderlich?
Die Kennung ist grundsätzlich immer erforderlich. Die Kennung ist insbesondere für eine Vielzahl von Formularen erforderlich sowie für das Antragssystem ELAN-K2, Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und das ATLAS-System (Software zur elektronischen Übermittlung von Daten und Dokumenten). Ohne eine gütige EORI sind Zollabfertigungen bis auf die genannten Ausnahmen nicht möglich. Das gilt unter anderem für die folgenden Bereiche:
- Zollanmeldungen
In Zollanmeldungen ist die Kennung für alle am Handel beteiligten Akteure anzugeben. Das sind zum Beispiel der Anmelder sowie ggf. dessen Vertreter, der Empfänger bei Einfuhr oder der Absender bei Ausfuhr sowie der Subunternehmer oder Ausführende. - Summarische Ein- bzw. Ausgangsmeldungen
In Eingangsmeldungen und Ausgangsmeldungen, die Warenart und Anzahl auflisten, ist die EORI ebenfalls erforderlich. Diese ist anzugeben für den Anmelder, den Beförderer sowie den Empfänger beim Eingang bzw. Versender beim Ausgang. - Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung
Sollte die Ware vorübergehend eingelagert oder abgestellt werden, ist eine EORI-Kennung für den Verwahrer, den Gestellenden und den Verfügungsberechtigten erforderlich.
Sollte ein Wirtschaftsbeteiligter noch keine Kennung haben, kann er während seines Im- bzw. Exports eine beantragen. In diesem Fall muss er jedoch auf die Unterstützung eines Dienstleisters (zum Beispiel ein Zollbüro) zurückgreifen, da er ohne die Nummer selbst keine eigenen Zollformulare erstellen kann.
EORI-Nummer beantragen
Bevor ein Akteur Waren beim Zoll anmelden kann, benötigt er eine EORI-Nummer. Diese muss er rechtzeitig beantragen. Zuständig ist das Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM) in Dresden. Jeder Wirtschaftsbeteiligte muss seine Nummer dort beantragen. Das ist per Post, Fax, Online-Formular oder E-Mail möglich. Dazu müssen Interessierte das Antragsformular 0870 (auch: Internetbeteiligtenantrag - IBA) ausfüllen und unterzeichnen. Jeder Fehler führt zu einer Ablehnung und einem erforderlichen Neuantrag! Ausführliche Informationen zum Antrag auf eine EORI sind hier zu finden.
Info: Es ist möglich, dass Akteure einen Vertreter mit der Antragsstellung beauftragen. In diesem Fall ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich.
Sobald der Akteur den Antrag erfolgreich gestellt hat, vergibt der Zoll die individuelle EORI-Nummer. Die Daten werden dann mit Zustimmung des Unternehmens bzw. der Person in einer dafür angelegten zentralen EU-Datenbank gespeichert. Um die Einträge aktuell zu halten, sind alle Wirtschaftsakteure verpflichtet, Änderungen mitzuteilen. Der Eintrag in die Datenbank ist von großer Bedeutung, da so eine Abfrage der EORI-Nummern möglich ist. Somit können Handelspartner die Kennungen gegenseitig verifizieren und eine Nummer der Gegenüber für ihre anzufertigen Zolldokumente erhalten.
EORI prüfen
Bei Fragen zur eigenen Nummer können Nummerninhaber eine Anfrage an die Zollverwaltung stellen. Die eigene oder eine fremde Nummern kann jeder Interessierte aber auch über die EU-Datenbank prüfen. Im Fall der Kennungen von Handelspartnern ist dieses wie bei Umsatzsteuer-IDs sogar vorgeschrieben. Über die Abfrage lassen sich Nummern, Firmenname und Sitz des Nummerninhabers herausfinden.
Sollte ein Akteur eine ungültige Nummer eines Handelspartners in einem Zolldokument eintragen, haftet er. In diesen Fällen liegt ein Handel mit nicht registrierten Waren vor. Das kann zu finanziellen Forderungen durch den Zoll führen oder sogar zu einer Strafe. Daher sollten alle Akteure die EORI ihrer Handelspartner bei jedem Vorgang prüfen und diese Prüfung möglichst auch dokumentieren.